Bewertungsverfahren
Je nach Bewertungsanlass, Unternehmen und Datenlage kommen die jeweils geeigneten, anerkannten Bewertungsverfahren zum Einsatz. Dabei werden unter anderem die wirtschaftliche Substanz – etwa Vermögenswerte, Immobilien, Maschinen und stille Reserven – sowie die zukünftige Ertragskraft des Unternehmens berücksichtigt.
Welches Verfahren beziehungsweise welche Kombination im Einzelfall angemessen ist, hängt vom konkreten Anlass ab – etwa ob eine Krisensituation, ein Kaufpreis oder eine Anteilsübertragung zu bewerten ist. Wir klären das passende Vorgehen zu Beginn eines Auftrags.
Typische Anlässe
- Gesellschafterwechsel und Anteilsübertragungen
- Erbauseinandersetzungen
- Kaufpreisfindung bei Unternehmensverkauf oder -kauf
- Finanzierungsentscheidungen
- Insolvenznahe Situationen
Für wen
Interimmanagement
Für Unternehmen in Spezialsituationen – insbesondere vor, in und nach der Insolvenz – steht Dr. Andreas Hey zudem für kurzfristige Interimmandate zur Verfügung, etwa als Geschäftsführer, CFO oder CRO. Anfragen zu Verfügbarkeiten richten Sie gerne direkt an andreas.hey@audita.de.
Häufige Fragen
Wie wird ein Unternehmen bewertet?
Je nach Bewertungsanlass, Unternehmen und Datenlage kommen die jeweils geeigneten, anerkannten Bewertungsverfahren zum Einsatz. Dabei werden unter anderem die wirtschaftliche Substanz und die zukünftige Ertragskraft des Unternehmens berücksichtigt. Welches Verfahren im Einzelfall angemessen ist, klären wir zu Beginn eines Auftrags.
Wer benötigt eine Unternehmensbewertung?
Typische Anlässe sind Gesellschafterwechsel, Erbauseinandersetzungen, Kaufpreisfindung bei Unternehmensverkauf, Finanzierungsentscheidungen sowie insolvenznahe Situationen.
Wer beauftragt Unternehmensbewertungen bei AUDITA?
Auftraggeber sind Gesellschafter, Gerichte, Banken, Insolvenzverwalter und Versicherungen.
