Was IDW S 6 beantwortet
Der Standard IDW S 6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer beschreibt, wie ein Sanierungskonzept fachlich fundiert aufzubauen ist. Zentrale Kriterien sind ein tragfähiges Geschäftsmodell, eine positive Fortführungsprognose, belastbare Sanierungsmaßnahmen und ein konsistentes Finanzierungskonzept. Die Kernfrage lautet: Ist dieses Unternehmen mit diesen Maßnahmen sanierungsfähig?
Was IDW S 11 beantwortet
IDW S 11 verfolgt eine andere Fragestellung: Es dient der Beurteilung, ob Insolvenzeröffnungsgründe vorliegen – also Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO oder Überschuldung nach § 19 InsO. Die Kernfrage lautet hier: Ist dieses Unternehmen bereits insolvenzreif, oder droht dies? Wie diese Fragen im Einzelnen geprüft werden, erklären die Beiträge Zahlungsunfähigkeit feststellen und Überschuldungsprüfung: Warum die Handelsbilanz allein nicht reicht.
Warum beide in der Praxis zusammenwirken
In einer akuten Unternehmenskrise stellen sich häufig beide Fragen gleichzeitig: Ist das Unternehmen sanierungsfähig (IDW S 6), und liegt bereits eine insolvenzrechtliche Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor (IDW S 11)? Ein IDW-S6-Gutachten allein beantwortet die insolvenzrechtliche Frage nicht automatisch. Wo sie relevant ist, wird ergänzend nach IDW S 11 geprüft – und umgekehrt liefert die im Rahmen von IDW S 11 erstellte Fortführungsprognose wichtige Grundlagen für ein anschließendes Sanierungskonzept.
Typische Auftraggeber
Abgrenzung auf einen Blick
- IDW S 6: betriebswirtschaftliche Perspektive – ist eine Sanierung mit konkreten Maßnahmen realistisch?
- IDW S 11: insolvenzrechtliche Perspektive – liegt bereits ein Insolvenzeröffnungsgrund vor?
- Gemeinsamkeit: Beide stützen sich auf eine integrierte Unternehmensplanung und eine belastbare Fortführungsprognose.
Häufige Missverständnisse
- „Ein positives IDW-S6-Gutachten schließt eine Insolvenzantragspflicht aus." Nicht automatisch – dafür ist gesondert nach IDW S 11 zu prüfen, ob bereits Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt.
- „IDW S 11 ist nur eine kleinere Ergänzung zu IDW S 6." Beide Standards beantworten eigenständige Fragen mit jeweils eigener Methodik.
Fachliche Grundlagen
- IDW S 6 – Anforderungen an Sanierungskonzepte
- IDW S 11 – Beurteilung von Insolvenzeröffnungsgründen
- § 19 InsO – Überschuldung
Häufige Fragen
Was regelt IDW S 6?
IDW S 6 beschreibt die Anforderungen an ein Sanierungskonzept und beurteilt aus betriebswirtschaftlicher Sicht, ob ein Unternehmen sanierungsfähig ist.
Was regelt IDW S 11?
IDW S 11 dient der Beurteilung, ob Insolvenzeröffnungsgründe vorliegen, insbesondere Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO und Überschuldung nach § 19 InsO.
Werden beide Standards immer gemeinsam angewendet?
Nicht zwingend, aber in Krisensituationen häufig gemeinsam, da die Frage der Sanierungsfähigkeit und die Frage nach Insolvenzeröffnungsgründen eng zusammenhängen.
Wer beauftragt typischerweise IDW-S6- oder IDW-S11-Gutachten?
Banken und Kreditgeber, Gesellschafter und Geschäftsführungen sowie teilweise Gerichte und Insolvenzverwalter.
