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Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige: Aufgaben und Voraussetzungen

Der Begriff fällt oft, wird aber selten erklärt. Was steckt hinter der öffentlichen Bestellung – und warum ist sie für Gerichte und Auftraggeber ein wichtiges Auswahlkriterium?

Kurz erklärt Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist ein IHK-Verfahren, das besondere Sachkunde, persönliche Eignung und Unabhängigkeit eines Sachverständigen extern prüft und bestätigt.

Was die öffentliche Bestellung bedeutet

Jeder kann sich fachlich als Sachverständiger bezeichnen. Der Titel „öffentlich bestellt und vereidigt“ ist dagegen geschützt und wird ausschließlich von den zuständigen Kammern – bei kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Sachgebieten in der Regel der Industrie- und Handelskammer (IHK) – nach einem förmlichen Prüfungsverfahren verliehen.

Voraussetzungen für die Bestellung

  • Besondere Sachkunde, die deutlich über dem üblichen Ausbildungsniveau liegt
  • Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung im jeweiligen Fachgebiet
  • Persönliche Eignung, insbesondere Zuverlässigkeit und Unparteilichkeit
  • Eine für die Gutachtenerstellung angemessene sachliche und organisatorische Ausstattung

Die Fachkunde wird üblicherweise durch eine Prüfung oder ein Fachgespräch vor einem Sachverständigen- ausschuss der Kammer festgestellt.

Die Vereidigung

Mit der Bestellung geht eine Vereidigung einher: Der Sachverständige verpflichtet sich, Gutachten unabhängig, weisungsfrei und nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zum Entzug der Bestellung führen.

Bedeutung für Gerichte und Auftraggeber

Für Insolvenzgerichte, Gläubigerausschüsse und Unternehmen bietet die öffentliche Bestellung eine Orientierung: Sie signalisiert eine extern geprüfte fachliche Qualifikation und erleichtert damit die Auswahl eines geeigneten Sachverständigen – insbesondere in Verfahren, in denen die Unabhängigkeit des Gutachtens eine zentrale Rolle spielt.

Einordnung für die Praxis

Die öffentliche Bestellung ersetzt nicht die inhaltliche Prüfung eines konkreten Gutachtens im Einzelfall, sie ist aber ein anerkannter Qualitätsindikator bei der Auswahl eines Sachverständigen für Insolvenz-, Bewertungs- oder forensische Fragestellungen.

Häufige Fragen

Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt“?

Es handelt sich um eine besondere Qualifikation, die eine IHK nach Prüfung von Fachkunde, Persönlichkeit und Ausstattung verleiht. Der Sachverständige wird zusätzlich auf gewissenhafte, unabhängige Gutachtenerstellung vereidigt.

Welche Voraussetzungen muss ein Sachverständiger für die Bestellung erfüllen?

Neben besonderer Sachkunde und mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung prüft die IHK persönliche Eignung, Unabhängigkeit und eine angemessene sachliche Ausstattung für die Gutachtenerstellung.

Warum bevorzugen Gerichte öffentlich bestellte Sachverständige?

Die öffentliche Bestellung signalisiert eine extern geprüfte fachliche Qualifikation, was die Auswahl für Gerichte, Gläubigerausschüsse und Unternehmen erleichtert.

Dr. Andreas Hey Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Insolvenzuntersuchungen (IHK Hannover) Dr. Hey ist selbst öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und erstellt Gutachten für Gerichte, Gläubigerausschüsse und Unternehmen.

Persönlicher Kontakt

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Schildern Sie uns kurz den Fall – wir sagen Ihnen, wie wir vorgehen würden.

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AnschriftHohenzollernstraße 30
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