Immobilienbewertung

Immobilienbewertung bei Scheidung

Gehört eine Immobilie zum gemeinsamen Vermögen, ist für die Ermittlung des Zugewinnausgleichs meist eine objektive, nachvollziehbare Wertermittlung erforderlich. Wir liefern die sachverständige Grundlage – die rechtliche Bewertung bleibt bei Ihrem Rechtsbeistand.

Warum ein Gutachten im Scheidungsverfahren

Im Rahmen des Zugewinnausgleichs wird das Vermögen beider Ehepartner zu bestimmten Stichtagen gegenübergestellt. Gehört eine Immobilie dazu, muss ihr Wert nachvollziehbar und objektiv ermittelt werden – eine grobe Schätzung oder eine Online-Marktpreiseinschätzung reicht dafür in der Regel nicht aus.

Stichtagsbezogene Bewertung

Ein Verkehrswertgutachten bezieht sich immer auf einen bestimmten Stichtag. Welcher Stichtag im jeweiligen Scheidungsverfahren maßgeblich ist, richtet sich nach den rechtlichen Vorgaben des Verfahrens. Diese Frage klären wir gemeinsam mit Ihnen oder Ihrem Rechtsbeistand, bevor wir die Bewertung erstellen.

Abgrenzung

AUDITA ermittelt den Immobilienwert als sachverständige, nachvollziehbare Grundlage für das weitere Verfahren. Rechtliche Fragen zum Scheidungsverfahren, zum Zugewinnausgleich oder zur Verteilung des Vermögens gehören nicht zu unserem Leistungsspektrum und liegen in den Händen des zuständigen Rechtsanwalts oder Familiengerichts.

Benötigte Unterlagen

  • Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Bauzeichnungen bzw. Grundrisse und Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis
  • Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung und die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlung
  • Angaben zum maßgeblichen Bewertungsstichtag, sofern bereits bekannt

Häufige Fragen

Warum brauche ich bei einer Scheidung ein Verkehrswertgutachten?

Gehört eine Immobilie zum Vermögen, ist für die Ermittlung des Zugewinnausgleichs in der Regel eine nachvollziehbare, objektive Wertermittlung erforderlich. Eine grobe Schätzung reicht dafür meist nicht aus.

Auf welchen Stichtag bezieht sich die Bewertung?

Ein Verkehrswertgutachten bezieht sich immer auf einen bestimmten Stichtag. Welcher Stichtag im jeweiligen Verfahren maßgeblich ist, richtet sich nach den rechtlichen Vorgaben des Scheidungsverfahrens und sollte mit dem zuständigen Rechtsbeistand geklärt werden.

Wer kann die Bewertung im Scheidungsverfahren beauftragen?

In der Regel einer oder beide Ehepartner gemeinsam, deren Rechtsanwälte oder das zuständige Familiengericht.

Berät AUDITA auch zu den rechtlichen Fragen der Scheidung?

Nein. AUDITA ermittelt den Immobilienwert als sachverständige Grundlage. Rechtliche Fragen zum Scheidungsverfahren und zum Zugewinnausgleich gehören in die Hände eines Rechtsanwalts oder Familiengerichts.

Persönlicher Kontakt

Sie benötigen eine Immobilienbewertung im Scheidungsverfahren?

Schildern Sie uns kurz die Situation – wir sagen Ihnen, wie wir vorgehen würden.

Telefon0511 79028042
E-Mailandreas.hey@audita.de
AnschriftHohenzollernstraße 30
30161 Hannover
GeschäftsführerDr. Andreas Hey